Es ist vollbracht! Der Rahmenlehrplan für IPS, Anästhesie und Notfall ist seit 10.07.09 in Kraft, hier einige Auszüge...
Die neue Berufsbezeichnung lautet:
· dipl. Expertin Anästhesiepflege NDS HF
· dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Vorausgesetzte Qualifikationen
Zugelassen zum NDS HF sind Personen, die über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen, oder über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF oder als dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den erwähnten Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen, und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen. Zusätzlich sind an einer Eignungsprüfung die vorausgesetzten Pflegekompetenzen nachzuweisen.